AGB

1. Hintergrund
Diese Vereinbarung wird zwischen der FreMo-EU, der fotografischen Dienstleistungen anbietet(Anbieter) und dem Unternehmen, dessen Einrichtungen fotografiert werden (Unternehmen), getroffen.

2. Google StreetView Trusted
Die FreMo-EU handelt als selbstständiger Unternehmer und weder die FreMo-EU noch seine Mitarbeiter handeln als Mitarbeiter oder Vertreter von Google. Die FreMo-EU ist jedoch gemäß dem Google StreetView Trusted Programm dazu berechtigt, Unternehmen, die am Google StreetView Trusted Programm teilnehmen möchten, fotografische Dienstleistungen anzubieten. Die FreMo-EU führt ausschließlich fotografische Dienstleistungen beim Unternehmen durch und hat keinerlei Einfluss auf das Hosting oder sonstige Google relevante Ansichten. Der Verantwortungsbereich von FreMo-EU ist nach erstmaliger Implementierung (Sichtbarkeit der virtuellen Tour in Google) beendet.

3. Terminierung der Fotoaufnahmen.

  • a. 48 Stunden nach Unterzeichnung der Vereinbarung wird ein Termin im Regelfall zur Erbringung der fotografischen Dienstleistungen mit dem Unternehmen vereinbart.
  • b. Der Anbieter und das Unternehmen vereinbaren den Termin unter Berücksichtigung beidseitiger Möglichkeiten und Bedürfnisse, welche schriftlich (Mail) fixiert wird.
  • c. Eine Terminverschiebung ist beidseitig erlaubt. Hier gilt § 6c.
  • d. Die verschiebende Partei ist die, die dazu verpflichtet ist, eine neue Terminierung nach §3b. in die Wege zu leiten.

4. Leistungen und Rechtsinhaberschaft an den Fotos
Die FreMo-EU verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:

  • a. Die FreMo-EU nimmt Fotos in den Innenbereichen des Unternehmens auf, die das Unternehmen für das Google StreetView Trusted Programm zum Fotografieren freigegeben hat („Fotos“); Der Anbieter hält die technischen Spezifikationen des Google StreetView Trusted Programms ein.
  • b. Die FreMo-EU gestattet dem Unternehmen die uneingeschränkte Nutzung der Bilder. Ausgeschlossen ist die kommerzielle Vermarktung der Bilder an Dritte.

5. Bedingungen in Bezug auf das Hochladen, Verarbeiten und Verwenden von Fotos

  • a. Nutzungsbedingungen von Google. Das Unternehmen ist damit einverstanden, dass das Hochladen, die Verarbeitung und die Verwendung der Fotos den Bestimmungen der Google-Nutzungsbedingungen für derartige Fotos unterliegen.
  • b. Hiermit berechtigt das Unternehmen der FreMo-EU, die Fotos im Namen des Unternehmens in Google hochzuladen, und Google, die Fotos gemäß der Nutzungsbedingungen von Google zu nutzen.

6. Honorarzahlung

  • a. Die Rechnungstellung erfolgt nach Veröffentlichung der virtuellen Tour bei Google.
  • b. Das Honorar ist vom Unternehmen/Auftraggeber innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Sollten mehrere Aufnahmetermine nötig sein, so sind Abschlagszahlungen in Höhe der prozentualen geleisteten Arbeit zu entrichten.
  • c. Wird ein Fototermin kundenseitig innerhalb 72 Stunden vorab abgesagt – so ist das Honorar sofort zu zahlen. Wird ein Fototermin kundenseitig innerhalb 24 Stunden vor Durchführung abgesagt, so ist das Honorar sowie zzgl. ein 25% Anteil vom Honorar als Schadenersatz sofort zu zahlen.
  • d. Abweichungen von den kundenseitig angegeben Raumgrößen von mehr als 10% sowie die Änderung der Objektzahl erlauben eine Nachberechnung auf Grundlage des Angebotes.

7. Eingeschränkte Lizenzerteilung an den Anbieter
Das Unternehmen gewährt der FreMo-EU das ausschließliche und unterlizenzierbare Recht, eine angemessene Anzahl der Fotos als „Beispiele“ oder „Portfolio-Exemplare“ on- und offline zu nutzen, um Arbeitsbeispiele zu archivieren und seine professionellen Dienste zu bewerben oder zu vermarkten.

8. Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: www.fremo-eu.com/datenschutz.html

9. Vertraulichkeit
Das Unternehmen erkennt an, dass es sich bei dieser Vereinbarung um vertrauliche Informationen handelt. Das Unternehmen darf diese Vereinbarung nicht gegenüber Dritten offenlegen oder Dritten zur Verfügung stellen.

10. Haftungsbeschränkung

  • a. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet jede Partei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel.
  • b. Bei durch eine Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sachund Vermögensschäden haftet diese Partei nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen.
  • c. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • d. Im Übrigen ist die Haftung der Parteien ausgeschlossen.

11. Änderungen
Änderungen an dieser Vereinbarung, einschließlich Änderungen bezüglich der hier genannten Anforderung an die Schriftform von Änderungen, bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.

12. Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt das gesamte rechtliche Übereinkommen zwischen den Parteien im Hinblick auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle zuvor oder gleichzeitig getroffenen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand.

13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird vereinbart, dass die Zuständigkeit für alle Streitfälle, zwischen dem Anbieter und dem Unternehmen, der Sitz der FreMo-EU ist.

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